Keine Kürzung des Musikunterrichts

Oldenburg: Wir stärken Deutsch, Mathematik und die erste Fremdsprache, ohne dabei in anderen Bereichen zu kürzen

Schwerin – In der Debatte um den Musikunterricht appeliert Bildungsministerin Simone Oldenburg daran, die Fakten und Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen. Mit der neuen geplanten Stundentafel für die allgemein bildenden Schulen stärkt das Land die grundlegenden Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache. Die neue Verordnung soll zum Schuljahr 2025/2026 in Kraft treten.

„Die befürchtete Kürzung des Musikunterrichts gibt es nicht. Die neue Stundentafel sieht keine Kürzungen vor. Seit 2009 ist die Anzahl der Stunden gleichgeblieben und wird es auch künftig sein. Die Befürchtungen entbehren daher jeder Grundlage“, bekräftigte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Wir stärken die Kernkompetenzen in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache, ohne bei anderen Fächern zu kürzen. Hier setzen wir um, wofür sich unsere Lehrkräfte in einer landesweiten Befragung ausgesprochen haben. Die Ausweisung des Unterrichtsfaches Musik in einem künstlerisch-musischen Aufgabenfeld ist keine Änderung gegenüber den Regelungen, die seit 15 Jahren bestehen. Seitdem wird Musik gemeinsam mit den Fächern Kunst und Gestaltung und Darstellendes Spiel ausgewiesen.

Daneben gibt es auch ein gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld und ein naturwissenschaftliches Aufgabenfeld. Deutsch, Mathematik, die erste Fremdsprache und Sport werden einzeln ausgewiesen. Nur wenn man diese Fakten zur Kenntnis nimmt, kann man zielführend diskutieren. Außerdem respektieren wir die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz, wonach eine Einzelausweisung des Faches Musik nicht vorgegeben ist. Die bestehenden Regelungen sollten die Diskussionsgrundlage sein“, so Oldenburg.

Die Unterrichtsfächer Musik, Kunst und Gestaltung sowie Darstellendes Spiel (neu: Theater) werden in der bereits bestehenden Kontingentstundentafelverordnung seit 2009 im künstlerisch-musischen Aufgabenfeld zusammen abgebildet. Die Gesamtstundenanzahl für das künstlerisch-musische Aufgabenfeld bleibt in der geplanten neuen Stundentafelverordnung unverändert.

Bereits seit 15 Jahren steht es den Schulen frei, ihren Unterricht im künstlerisch-musischen Bereich mit eigener Schwerpunktsetzung selbst zu organisieren. Keiner Schule wird die Möglichkeit genommen, Musikunterricht anzubieten. Bereits die bisherigen Regelungen sehen vor, je nach schulorganisatorischen und personellen Möglichkeiten den Unterricht in zwei von drei Fächern des künstlerisch-musischen Aufgabenfeldes zu organisieren.

Die Kultusministerkonferenz hat beschlossen, dass die künstlerischen Fächer auch in Fachverbünden unterrichtet werden können. Die KMK gibt vor, dass eine Einzelausweisung des Faches Musik nicht zu erfolgen hat.

Die Möglichkeit der Ensemblearbeit an den Schulen besteht auch weiterhin und kann zusätzlich auch von externen Partnern im Ganztag abgebildet werden.

Die neue Stundentafel ermöglicht den Schulen weiterhin Selbstständigkeit und Flexibilität. Schulen können die flexiblen Stunden für ihre Schwerpunkte wie zum Beispiel für Musik, Sport oder Berufliche Orientierung verwenden. Sie können die flexiblen Stunden einsetzen, sodass sie zum Beispiel noch mehr Musikunterricht erteilen können als bisher.

Renaturierung des Ottosees abgeschlossen

Darßer Ort – Am Darßer Ort erfolgte in dieser Woche die Abnahme der Bauarbeiten zur Renaturierung des Ottosees. Vertreter des Bauunternehmens, des StALU Mittleres Mecklenburg und des Nationalparkamts Vorpommern begutachteten vor Ort die Ergebnisse der im Herbst 2023 begonnenen Renaturierung. Der Abschluss der Bauarbeiten ist gleichzeitig der Beginn einer ungestörten natürlichen Entwicklung des Ottosees in der Kernzone des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft.

„Ich freue mich sehr, dass die Bauarbeiten im Bereich des Ottosees nun erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Somit haben wir nun die Voraussetzungen für eine natürliche Weiterentwicklung des Ottosees in der Kernzone des Nationalparks hergestellt. Anstelle des Nothafens werden sich schnell wieder sehr wertvolle Lebensräume entwickeln. Mit dem Vorhaben wird nun nach vielen Jahrzehnten endlich der Konflikt zwischen dem Betrieb eines Nothafens in der Kernzone des Nationalparks und den Anforderungen der Seenotrettung sowie von Wassersportlern gelöst.

Die Renaturierung des Ottosees umfasst den Rückbau der baulichen Anlagen des 1962 als Militärhafen gebauten Nothafens und die Herstellung einer naturnahen Wassertiefe im Ottosee. Insgesamt wurden ca. 2,2 Millionen Euro in die Renaturierungsmaßnahme investiert“, sagte Dr. Backhaus, der neben der Renaturierung auch für die Errichtung des Inselhafens Prerow als Ersatz für den nun zurückgebauten Nothafen zuständig ist.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte sich 2015 entschieden, vor Prerow einen Inselhafen und eine neue Seebrücke zu errichten. „Der Inselhafen wird im Unterschied zum ehemaligen Nothafen am Darßer Ort nun auch die Funktion eines kleinen Etappenhafens übernehmen, um das Hafennetz für schutzsuchende Wasserfahrzeuge und Wassersportler zu verdichten,“ informierte Minister Backhaus weiter.

Der Leiter des Nationalparkamts Vorpommern Gernot Haffner zeigte sich ebenfalls zufrieden mit der Baumaßnahme und sagte: „Der bauliche Teil der Renaturierung ist aus unserer Sicht erfolgreich verlaufen. Die Mitarbeiter*innen des Nationalparks, der Umweltverbände, Naturschutzbehörden und viele Naturfreunde freuen sich, die natürliche Entwicklung in den nächsten Jahren beobachten zu können. Der Ottosee ist weiterhin mit dem Fahrrad und zu Fuß zu erreichen. Wir haben außerdem den Holzbohlenweg ersetzt, um die Verbindung zwischen Wegenetz im Nationalpark und Strand für Besucher weiterhin herzustellen.“

Seit August 2022 arbeitet die vom Land beauftragte Arbeitsgemeinschaft unter Leitung der Ed. Züblin AG – z.T. unter widrigen Wetterbedingungen – an der Realisierung des neuen Inselhafens und der 720 Meter langen Seebrücke mit Aufenthaltsflächen für Gäste. Auch ein Fahrgastschiffanleger an der Seebrücke wird es zukünftig wiedergeben. Der Inselhafen wird nach Fertigstellung auch wichtige Station für den Seenotrettungskreuzer der DGzRS sein. Bis der Liegeplatz des Seenotrettungskreuzers der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) im neuen Inselhafen genutzt werden kann, ist der Seenotrettungskreuzer in Barhöft stationiert. Barhöft wird nach Fertigstellung des Inselhafens auch weiterhin zur Ver- und Entsorgung des Kreuzers und bei Extremwetterlagen wie Sturmhochwasser genutzt.

Die Bauarbeiten sollen nach derzeitigem Zeitplan Ende Juli 2024 abgeschlossen sein. Die Investition des Landes für die Gesamtmaßnahme des Inselhafens und die Renaturierung beträgt ca. 46,2 Mio. Euro. Das des Landes M-V wird mit Finanzmitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung finanziert.

Ideenaufruf

Wirtschaftsministerium unterstützt Weiterbildungsverbünde als Maßnahme der Fachkräftestrategie / Meyer: Berufliche Weiterbildung spielt eine entscheidende Rolle für Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen

Schwerin – Das Wirtschaftsministerium hat einen Ideenaufruf gestartet: Es können Koordinierungsstellen für Weiterbildungsverbünde unterstützt werden, um für Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe die zukünftigen Kompetenzanforderungen und Weiterbildungsbedarfe zu identifizieren und maßgeschneiderte Angebote zu entwickeln und umzusetzen. „Die berufliche Weiterbildung spielt eine entscheidende Rolle für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und die Anpassungsfähigkeit der Mitarbeitenden.

Mit dem Ideenaufruf zur Einrichtung von Weiterbildungsverbünden möchten wir insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen bei uns im Land ermutigen, gemeinsam innovative Konzepte für die Weiterbildung zu entwickeln und umzusetzen. Die Transformationsprozesse stellen neue Anforderungen. Nur durch eine enge Zusammenarbeit können wir sicherstellen, dass die beruflichen Weiterbildungsangebote auch künftig praxisnah und bedarfsgerecht sind“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Ideenaufruf ist Teil der Aktivitäten des Ministeriums zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und eine der gemeinsam im Zukunftsbündnis beschlossenen Maßnahmen aus der Fachkräftestrategie des Landes. Die Weiterbildungsverbünde sollen Unternehmen helfen, die Kompetenzen ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erweitern, und damit den Herausforderungen des digitalen Wandels und der Transformation begegnen.

Ziel ist es, die Unternehmen bei der Bewältigung der künftigen Kompetenzanforderungen zu unterstützen und gleichzeitig eine Verstärkung der Weiterbildungsnachfrage im Land anzustoßen. Vorgesehen ist zunächst eine Förderung von vier Projekten. Ein weiterer Ideenaufruf ist für einen späteren Zeitraum geplant. Insgesamt stehen für die Maßnahme bis zu 1,5 Millionen Euro aus dem „Europäischen Sozialfonds Plus Programm 2021-2027 Mecklenburg-Vorpommern“ zur Verfügung.

Berufliche Weiterbildungsverbünde sind Kooperationsnetzwerke, die es Unternehmen ermöglichen, über die Grenzen des eigenen Unternehmens hinweg gemeinsam mit Bildungseinrichtungen und anderen Partnern die zukünftigen Kompetenzanforderungen und Weiterbildungsbedarfe zu identifizieren und dann maßgeschneiderte Weiterbildungsangebote zu entwickeln und umzusetzen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollen bei der Bewältigung dieser Aufgabe unterstützt werden. Gefördert werden Koordinierungsstellen der Weiterbildungsverbünde in Form eines „Verbundmanagers“ oder einer „Verbundmanagerin“ oder als „Verbundmanagement“.

Für die Verbundmanagerin oder den Verbundmanager eines Weiterbildungsverbundes beträgt die Zuwendung 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsfähig sind die pauschalierten Ausgaben für das zugewiesene angestellte Personal auf der Basis von Einheitskosten (Personalkostenpauschale). Ergänzend dazu sind pauschalierte Sachausgaben zuwendungsfähig. Die Höhe wird auf der Basis eines Pauschalsatzes (Restkostenpauschale) in Höhe von 30 Prozent der Zuwendung für die Personalausgaben ermittelt.

Auswahl und Bewilligung der Vorhaben zur Förderung eines Weiterbildungsverbunds erfolgen in einem mehrstufigen Verfahren. Das Vorverfahren startet mit diesem Ideenaufruf zur fristgerechten Einreichung von Projektskizzen. Daran schließt sich die Prüfung der Projektskizze an. Wenn für die Projektskizze eine positive Auswahlentscheidung als förderwürdiges Projekt und zugleich die budgetären Voraussetzungen für eine Förderfähigkeit vorliegen, erfolgt die Aufforderung zur Antragstellung.

Interessensbekundungen mit vollständiger Projektskizze müssen spätestens am 12.06.2024 bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH eingereicht werden. Weitere Informationen und das Formular zur Einreichung der Projektskizze finden Sie bei der Bearbeitungs- und Bewilligungsbehörde, der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH unter https://www.gsa-schwerin.de/weiterbildungsverbuende

Pegel: Bisher acht Wahlstraftaten in M-V

Schwerin – Landesinnenminister Christian Pegel zeigt sich schockiert über die Angriffe auf Politikerinnen und Politiker sowie Helferinnen und Helfer im Zusammenhang mit den Kommunal- und Europawahlen in Deutschland. „Ich verurteile alle Angriffe auf Wahlkämpfende und in unserem Gemeinwesen ehren- oder hauptamtlich Aktiven zutiefst. Sie zeigen sehr deutlich, dass wir gemeinsam die zentrale Aufgabe haben, unsere Demokratie zu schützen und zu verteidigen“, so Minister Christian Pegel.

Seit dem 17. April 2024 ist beim Landeskriminalamt MV eine Informationssammelstelle eingerichtet, die sämtliche Sachverhalte mit Wahlbezug erfasst und bewertet, um daraus polizeiliche Notwendigkeiten abzuleiten. Sechs Wochen vor dem Wahltermin können die Parteien damit beginnen, Wahlplakate aufzuhängen.

„Bei den bisher gemeldeten Straftaten handelt es sich in den meisten Fällen wie bei vergangenen Wahlen in unserem Land um Sachbeschädigungen und Diebstahlsdelikte sowie Propagandadelikte. Bei den sogenannten Wahlstraftaten konnten bislang acht Straftaten ermittelt werden. Zudem wurden bisher 284 angegriffene Wahlplakate gemeldet“, führt Minister Pegel aus und: „Gewaltdelikte, wie sie derzeit deutschlandweit vermeldet werden, sind bei uns zum Glück noch nicht aufgefallen. Bislang hatten wir zwei Fälle von Bedrohung in Rostock . Es ist unsere gesamtgesellschaftliche Aufgabe, diesem Hass und der Aggressivität innerhalb der Gesellschaft gegenüber Andersdenkenden oder im politischen Diskurs entschieden entgegenzutreten“, appelliert Christian Pegel.

Bisher wurden in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 78 Straftaten im Zusammenhang mit der Europa- und der Kommunalwahl festgestellt. 16 dieser Fälle sind aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -links-, 16 Straftaten aus dem Bereich der PMK -rechts- sowie 46 Straftaten aus dem Bereich der PMK -sonstige Zuordnung.

Der Minister macht auch deutlich, dass „die Landespolizei von Mecklenburg-Vorpommern auf die Wahlen und den nun begonnenen Wahlkampf sehr gut vorbereitet ist. Unsere Beamtinnen und Beamten werden allgemeine und konkrete lokal bezogener Erkenntnisse entsprechend bewerten und alle erforderlichen polizeilichen Maßnahmen zur Gewährleistung eines störungsfreien Verlaufs der Wahlen durchführen lassen“.

Betroffene von Angriffen in einem solchen Fall sollten unverzüglich den Notruf der Polizei nutzen und sich in Sicherheit bringen. Die Polizei wird konsequent alle bekannt gewordenen Straftaten verfolgen und steht betroffenen Opfern auch beratend zur Verfügung. Aufgrund des Risikos von Straftaten insbesondere zum Nachteil von Kandidatinnen und Kandidaten wurde seitens der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern und des Innenministeriums eine Handreichung entwickelt.

Zielsetzung ist es, den Kandidatinnen und Kandidaten der Wahlen ein Kommunikationsangebot auf Ebene der Polizeiinspektionsleitungen sowie außerhalb der Dienstzeiten auf Ebene der Polizeiführer/innen vom Dienst der Polizeipräsidien anzubieten. Für allgemeine Anfragen der Prävention wurden zusätzlich die Rufnummern der örtlich zuständigen polizeilichen Präventionsberatung abgebildet.

Medienkompetenzpreis 2024 verliehen

Zwei Preisträger in Kategorie Kindheit und Alter gekürt

Schwerin – Das Fotoprojekt „Kita Bunte Stifte“ aus Wismar und das Videoprojekt „Szenen aus der Geschichte der Stadt Gadebusch“ sind die Gewinner des diesjährigen 19. Medienkompetenzpreises in der Kategorie „Kindheit und Alter“, der vom Sozialministerium gestiftet wird. Die Preisverleihung fand am (gestrigen) Mittwoch im Volkstheater Rostock statt.

Sozialministerin Stefanie Drese gratulierte den beiden Siegern und lobte ihre innovativen Projekte: „Sie zeigen vor allem, wie beim Erwerb von Medienkompetenzen Junge von Älteren, Ältere aber auch von Jüngeren lernen können“, betonte sie anlässlich der gestrigen Verleihung.

Im prämierten Fotoprojekt setzten sich eine Woche lang die Kinder der Wismarer Kita Bunte Stifte mit dem Medium der Fotografie auseinander. Sie erlernten gemeinsam die Funktionen und Verwendungsmöglichkeiten von Fotos kennen, bastelten Lochkameras und hielten gelerntes in einem eigenen Projekttagebuch fest. Angeleitet und begleitet wurden Sie dabei von den Mitarbeitenden des Filmbüros MV.

Ebenfalls ausgezeichnet wurde die filmische Auseinandersetzung von Jung und Alt mit der Geschichte der Stadt Gadebusch. Anlässlich des 800-jährigen Jubiläums der Stadtrechteverleihung entstanden hierbei mehrere Kurzfilme, an denen der Förderverein der Stadtkirche zu Gadebusch sowie des Renaissanceschlosses und des Museums Gadebusch, aber auch der Kinder- und Jugendtreff FreiRaum gemeinsam mit dem lokalen Seniorenbeirat mitwirkten.

„Damit haben zwei besondere Projekte gewonnen, die verschiedene Altersgruppen zusammengebracht und jeweils mit viel Kreativität und Spaß an die Mediennutzung herangeführt haben“, betonte Ministerin Drese. „Zu dieser Leistung gratuliere ich den Gewinnerinnen und Gewinnern ganz herzlich“, so Drese.

Die Entscheidungsfindung sei für die Jury, in der auch das Sozialministerium vertreten ist, kein leichtes Unterfangen gewesen. „Es sind auch in diesem Jahr wieder viele hervorragende Projekte eingegangen“, bestätigte auch Drese.

Unter den Einsendungen war auch ein Projekt, das leider nicht zu den Preisträgern gehört, die Ministerin aber dennoch nachhaltig beindruckte. „Der Film des Medientreckers der Landesmedienanstalt Mecklenburg-Vorpommern und der DLRG Ortsgruppe Greifswald „Mit Enti und Max am Badehaus“ vermittelt anschaulich die gängigen Baderegeln – von Kindern und für Kinder“, hob die Ministerin hervor.

So konnten die Kinder selbst entscheiden, wie sie die Baderegeln illustrieren wollen. „Dabei zeigen sie vorbildlich, wie Kinder anderen Kindern auf Augenhöhe etwas beibringen können – und warum es Erwachsene dafür manchmal gar nicht braucht“, schmunzelte die Ministerin.

Auch wenn es für einen Preis leider nicht gereicht hat, wird der Film ab sofort öffentlichkeitswirksam auf den Seiten des Sozialministeriums abrufbar sein. „Passend zum bevorstehenden Beginn der Badesaison am 20. Mai“, so Drese.

Förderbescheide übergeben

Finanzminister Dr. Heiko Geue hat Förderbescheide an eine Schweriner Grundschule und die Gemeindefeuerwehr Bad Kleinen übergeben

Schwerin – Die Grundschule John Brinckman in Schwerin konnte sich heute über eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 1 Mio. Euro für den Neubau eines Hortgebäudes freuen. Finanzminister Dr. Heiko Geue überreichte den Bescheid in Vertretung für Innenminister Christian Pegel an den Schweriner Oberbürgermeister Rico Badenschier.

„Ein guter Tag für die Grundschülerinnen und Grundschüler der John-Brinckman-Schule – und ihre Eltern! Das neue Hortgebäude wird hoffentlich zu einer glücklichen Grundschulzeit beitragen. Der Hort ist vielmehr als nur Ort zur Erledigung von Hausaufgaben. In einer geschützten Umgebung soll die Gesamtpersönlichkeit der Kinder gefördert werden. Das finde ich sehr wichtig“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Im Anschluss überreichte der Finanzminister in Bad Kleinen eine weitere Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 750.000 Euro. In Empfang genommen wurde der Bescheid von Joachim Wölm, dem Bürgermeister der Gemeinde Bad Kleinen, im Beisein der Kameradinnen und Kameraden der Gemeindefeuerwehr Bad Kleinen. Das Geld wird für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Gemeinde genutzt.

„Ich bin dankbar für das Engagement in den freiwilligen Feuerwehren in Bad Kleinen und überall im Land. Die Engagierten sorgen nicht nur für unseren Schutz und unsere Sicherheit, sondern sind oftmals diejenigen, die den Zusammenhalt vor Ort gewährleisten. Das ist positive Heimatliebe. Ich freue mich, dass das Land hier einen Beitrag leisten kann“, so Geue.

Besuch beim Kutter „Marlen“

Wismar – Soziale Inklusion, Meeresumweltbildung und Traditionspflege – das hat sich der Förderverein „Marlen“ e.V. in Wismar auf die Fahne geschrieben. Umweltminister Dr. Backhaus besucht heute den Verein, um sich über die weiteren Pläne des Projekts zu informieren.

„Der Förderverein „Marlen“ verbindet gleich mehrere tolle Vorhaben und zeigt damit Weitsicht und Verantwortung für die Region. Mit der Restaurierung des alten DDR-Kutters erhält der Verein ein sehr prägendes Stück der Geschichte an unserer Ostseeküste für die Nachwelt. Früher war dieser Bootstyp ein gängiges Bild in den Häfen, heute sieht man sie kaum noch. Künftig soll auf der Marlen jedoch kein Fisch mehr gefangen werden, sondern Umweltbildung stattfinden.

So plant der Verein, das Schiff unter anderem für Bildungsausfahrten zu nutzen und Besuchergruppen das einzigartige Ökosystem der Ostsee zu erklären. Schon während der Instandsetzung zeigt der Förderverein dabei soziale Verantwortung. Unter Anleitung eines erfahrenen Bootsbauers werden 20 langzeitarbeitslose Menschen beim Wiederaufbau einbezogen und bei dem Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt unterstützt“, so Backhaus.

Die Marlen ist ein 17 Meter langer Seitenschleppnetzkutter des Typs-D, wie er in den 1950er Jahren in mehreren Orten an der DDR-Ostseeküste gebaut wurde. Dieser Kuttertyp war über mehrere Jahrzehnte prägend für die Fischerei in der DDR. Die Marlen wurde in Ribnitz-Damgarten gebaut und fuhr zunächst unter dem Namen „Wittenburg“. Seit Anfang der 1990er Jahre trägt er den Namen „Marlen“. 2015 gründete sich der Förderverein und erwarb die Marlen, um sie als Traditionsschiff zu restaurieren.

Nach Fertigstellung soll die Marlen neben dem Lotsenschoner ATALANTA und der Poeler Kogge Wissemara als drittes Traditionsschiff ihren Liegeplatz im Hafen von Wismar finden. Beim Besuch des Ministers geht es auch um mögliche Wege der Förderung durch das Land MV, um Besucherinnen und Besuchern bald ein modernes und breites Angebot an Umweltbildungsangeboten bereitstellen zu können.

Neue Stundentafel

Oldenburg: Kernkompetenzen stärken, ohne andere Bereiche zu schwächen

Schwerin – Mit einer neuen Stundentafel stärkt Mecklenburg-Vorpommern die grundlegenden Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache. Die neue Verordnung über die Stundentafel an den allgemein bildenden Schulen soll zum Schuljahr 2025/2026 in Kraft treten.

Gewerkschaften, Verbände und weitere Interessenvertretungen haben bis Mitte Juni die Möglichkeit, in einem Anhörungsverfahren zu den geplanten Regelungen schriftlich Stellung zu nehmen.

„Jedes Kind muss lesen, schreiben und rechnen können“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir haben Anregungen aus unserer Lehrkräftebefragung aufgenommen und stärken die Kernkompetenzen in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache, ohne andere Bereiche zu schwächen. Schülerinnen und Schüler erhalten mehr Zeit zum Üben und Festigen.

Mit der neuen Stundentafel soll sich auch die Zuweisung der Stunden für die einzelnen Fächer ändern. Wir wollen den Stundenumfang für Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache erhöhen, seit Langem wieder verbindlich festschreiben und schaffen damit eine landeseinheitliche Regelung. Die Stunden des Kontingents sollen zur Stärkung der einzelnen Unterrichtfächer verwendet werden“, erläuterte Oldenburg.

Die Ministerin tritt erneut Befürchtungen entgegen, dass es beispielsweise im Fach Musik zu Kürzungen kommen könnte. „Die neue Stundentafel sieht keine Kürzungen vor. Befürchtungen entbehren daher jeder Grundlage. In diesen Fächern gibt es keinerlei Änderungen zur bisherigen Anzahl von Unterrichtsfächern.

Die neue Stundentafel ermöglicht den Schulen weiterhin Selbstständigkeit und Flexibilität. Schulen können die flexiblen Stunden für ihre Schwerpunkte wie zum Beispiel für Musik, Sport oder Berufliche Orientierung verwenden. Sie können die flexiblen Stunden einsetzen, sodass sie zum Beispiel noch mehr Musikunterricht erteilen können als bisher“, so Oldenburg.

Radweg von Blankenberg – Brüel freigegeben

Meyer: Strecke ist wichtiger erster Baustein bei Vervollständigung des Radwegenetzes an Bundes- und Landesstraßen in der Region

Blankenberg – Verkehrs- und Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat heute den Radweg entlang der Bundesstraße B192 von Blankenberg bis Brüel offiziell für den Verkehr freigegeben.

„Um unsere Klimaziele zu erreichen, müssen und wollen wir die Emissionen des Verkehrssektors deutlich verringern. Das wird nur gelingen, wenn wir alle mehr und auch längere Wege mit dem Fahrrad statt mit dem Auto zurücklegen. Mehr Radverkehr werden wir aber nur erreichen, wenn der Radverkehr attraktiver und sicherer wird. Der Radweg zwischen Blankenberg und Brüel ist ein wichtiger erster Baustein bei der Vervollständigung des Radwegenetzes an Bundes- und Landesstraßen in der Region“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der 3,1 Kilometer lange Radweg verläuft vom Ortsausgang Blankenberg bis auf Höhe Abzweig nach Tempzin östlich der B192 über vorwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen, vom Abzweig Tempzin bis zur Straße zur Siedlung in Brüel westlich der B192 entlang lockerer Bebauung. Auf Höhe der Bushaltestellen, hinter dem Abzweig nach Tempzin, quert der Radweg die B192. Jetzt ist ein straßenbegleitender Radweg neu entstanden in einer Breite von zweieinhalb Metern. Zudem wurden zwei Bushaltestellen behindertengerecht ausgebaut. Zu einem späteren Zeitpunkt ist vorgesehen, den Radweg zusätzlich an das Netz der straßenbegleitenden Radwege an Bundes- und Landesstraßen anzubinden.

Für die Weiterführung des Radwegs von Brüel nach Blankenberg an der B192 Richtung Norden über Warin nach Reinstorf haben die Planungen bereits begonnen. Die Errichtung ist derzeit ab dem Jahr 2028 geplant. Noch dieses Jahr soll der Radweg an der L101 von Reinstorf nach Neukloster eröffnet werden. Eins der längsten Radwegeprojekte (11,3 km) ist die Schließung der Lücke zwischen Cambs über Brahlsdorf und Thurow an der Bundesstraße 104. Hier laufen für alle Teilabschnitte bereits die Grunderwerbsverhandlungen. „Nach der Fertigstellung wird es möglich sein, von Blankenberg und Brüel bis nach Schwerin durchgehend auf einem straßenbegleitenden Radweg fahren zu können“, sagte Meyer.

Für den Zeitraum von 2028 bis 2032 ist die Weiterführung des Radweges an der B104 von Brüel Richtung Osten bis nach Sternberg vorgesehen.

Die Gesamtinvestitionen betrugen rund 1,96 Millionen Euro. Die Kosten teilen sich der Bund als Straßenbaulastträger für die Bundesstraße (rund 1,5 Millionen Euro), die Gemeinde Blankenberg (19.700 Euro), die Stadt Brüel (168.800 Euro), die mea Energieagentur (150.200 Euro) und die WEMACOM (100.700 Euro).

Zudem übergab Wirtschaftsminister Meyer vor Ort Zuwendungsbescheide des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung an die Gemeinde Blankenberg (rund 6.800 Euro) und die Stadt Brüel (rund 227.000 Euro). Dabei handelt es sich um Gelder für die Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft. Die Entlastung der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern von den Altschulden der kommunalen Wohnungswirtschaft soll weiter fortgesetzt werden: Insgesamt 25 Millionen Euro stehen 2024 zur Verfügung.

Auf Grundlage von Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrags gingen sowohl das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen als auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden über. Mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (§ 26 FAG M-V) wurde ein Kommunaler Entschuldungsfonds vereinbart. Mit dem Geld sollen Kommunen und die kommunale Wohnungswirtschaft von diesen Krediten entschuldet werden. Insgesamt wurden 365 Anträge von rund 300 Gemeinden gestellt.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit 2.167 Kilometer straßenbegleitende Radwege an Bundes- und Landesstraßen. Etwa 54 Prozent der Bundesstraßen und 33 Prozent der Landesstraßen im Land sind bereits mit straßenbegleiten Radwegen ausgestattet. Damit liegt Mecklenburg-Vorpommern über dem bundesweiten Durchschnitt. Im Zeitraum 2009 bis 2023 wurden mehr als 104 Millionen Euro in den Ausbau der Radwege an Landesstraßen investiert. Die Ausgaben für die Radwege an Bundesstraßen im Zeitraum 2014 bis 2023 belaufen sich auf über 90 Millionen Euro. Für das Jahr 2024 stehen Mittel in Höhe von insgesamt 13,8 Millionen Euro für den Radwegebau an Landesstraßen zur Verfügung. Hinzu kommen weitere 10 Millionen Euro für Radwege an Bundesstraßen.

Zukunft der medizinischen Notfallversorgung

Rostock – Generell gilt: Bei lebensbedrohlichen medizinischen Notfällen wird der Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 gerufen, bei akuten, nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen unter der Rufnummer 116117 des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes. In der Praxis ist die Abgrenzung aber längst nicht so klar und eindeutig wie in der Theorie, sodass es zu Zeitverlusten bei der Alarmierung des richtigen Hilfsmittels oder zur nicht indikationsgerechten Bindung knapper Ressourcen kommen kann. Deshalb fordern Experten in Gutachten zur Verbesserung der Notfallversorgung seit langem die Vernetzung der beiden Rufnummern und damit des Rettungsdienstes und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.

Im Landkreis Rostock ist diese Forderung bereits in die Versorgungsrealität umgesetzt worden. In der Integrierten Leitstelle des Landkreises werden neben den Anrufen auf der 112 auch die Anrufe für den ärztlichen Bereitschaftsdienst entgegengenommen, die über die 116117 eingehen. Begonnen wurde Ende 2022 mit dem Gebiet des Landkreises Rostock, seit dem 1. Mai 2024 ist das Stadtgebiet Rostock hinzugekommen.

„Ganz unabhängig davon, welche Nummer der Bürger gewählt hat, entscheiden unsere medizinisch ausgebildeten Disponenten ohne Zeit- und Schnittstellenverluste darüber, welche Versorgungsebene zum Tragen kommt“, sagt Ralf Peter Odebrecht, Leiter des Eigenbetriebs Rettungsdienst des Landkreises Rostock. „Damit verhindern wir, dass ein Rettungsmittel bei einem Einsatz gebunden ist, obwohl keine entsprechende Indikation besteht. Ebenso verlieren wir keine Zeit, wenn ein Patient mit Symptomen für einen Schlaganfall oder Herzinfarkt die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes gewählt hat.“

Die Leitstelle in Bad Doberan kann dabei auf digitale Dienstpläne des ärztlichen Bereitschaftsdienstes zugreifen und die Einsätze ebenfalls digital an die diensthabenden Ärzte weiterleiten. „Unsere Ärzte im Bereitschaftsdienst  müssen die Daten der Patienten wie Name, Wohnort und Krankheitssymptome nicht mehr selbst notieren, sondern bekommen diese von der Leitstelle vollständig digital übermittelt und können direkt aus der Anwendung heraus den Patienten zurückrufen oder sich zu einem Hausbesuch navigieren lassen“, sagt Dipl.-Med. Angelika von Schütz, Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern. „Zudem profitieren unsere Mitglieder von der Ersteinschätzung der Disponenten und erhalten keine ungefilterten Anrufe mehr.“

Mit einer digitalen Schnittstelle ist es zudem möglich, auch außerhalb der Zeiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes eingehende Hilfeersuchen digital zwischen der 112 und der 116117 zu übergeben. Die einmal aufgenommenen Patientendaten können dabei direkt in die jeweiligen Einsatzleitsysteme übertragen werden. „Wir sehen darin eine klare Verbesserung der Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger, wenn sie schnelle medizinische Hilfe benötigen“, sagt Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport in M-V. „Damit sind wir anderen Bundesländern und einer möglichen Notfallreform des Bundesgesundheitsministeriums einen Schritt voraus.“ Das Projekt wird gegenwärtig mit Landesmitteln gefördert, alle Beteiligten streben aber eine Fortführung an, wenn die Förderung Ende 2025 ausläuft.

„Wir sind davon überzeugt, dass von unserer Zusammenarbeit alle profitieren und dass wir die beschränkten Ressourcen bestmöglich nutzen“, sind sich Dipl.-Med. Angelika von Schütz und Ralf Peter Odebrecht einig. Von Schütz betont zudem, dass ein gleiches Projekt für den Bereich der Landkreise Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald besteht. „Wir sind zuversichtlich, im Verlauf dieses Jahres auch dort einen vergleichbaren Stand der Vernetzung zu erreichen. Mittelfristig streben wir die Abdeckung des gesamten Bundeslandes an.“

Anwendungszentrum Wasserstoff eingeweiht

Meyer: Vorhaben spielt für Mecklenburg-Vorpommern entscheidende Rolle bei Bewältigung der Energiewende

Rostock – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat heute das Anwendungszentrum Wasserstoff des Fraunhofer-Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik (FhG IGP) in Rostock offiziell eingeweiht.

„Das Vorhaben Forschungsfabrik Wasserstoff spielt für Mecklenburg-Vorpommern bei der Bewältigung der Energiewende eine entscheidende Rolle. Neben dem IGP entwickeln hier das Leibniz Institut für Katalyse und das Leibniz Institut für Plasmaforschung und Technologie e. V. technologische Ansätze für eine Wasserstoffwirtschaft der Zukunft. Hierfür soll in Rostock eine Forschungsinfrastruktur errichtet werden.

Ein Teil davon ist die wirtschaftsnahe Forschungsfabrik Wasserstoff, die sich vorrangig mit der Forschung und Entwicklung rund um den Bereich einer emissionsarmen und emissionsfreien Schifffahrt beschäftigen wird“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Fraunhofer Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik (IGP) hatte im August 2023 die ehemaligen Räumlichkeiten der Caterpillar Motoren Rostock GmbH (CAT) bezogen. Das Anwendungszentrum Wasserstoff ist Teil des Gesamtvorhabens Forschungsfabrik Wasserstoff, in dem Konzepte und Lösungen für die emissionsarme beziehungsweise emissionsfreie Schifffahrt entwickelt werden sollen.

Das Kernelement ist ein Großmotorenprüfstand, mit dem geeignete Motorentechnik für den Einsatz von PtX-Kraftstoffen zum Zwecke einer nachhaltigen Schifffahrt entwickelt und getestet werden können. Dabei wird die motorische Verbrennung von Wasserstoff als Primärkraftstoff oder als Additiv gleichermaßen in den Fokus gerückt, wie die Verbrennung von Wasserstoffträgern (Methanol, Ammoniak etc.). Um bestehende Bestandsflotten der maritimen Industrie umrüsten zu können, sollen im Anwendungszentrum Retrofitlösungen für Motoren, Infrastruktur, Tanksysteme, Leitungen und Rohre entwickelt werden, da die alternativen Kraftstoffe neue werkstofftechnische Wechselwirkungen mit sich bringen.

Die aus der praxisorientierten Forschung hervorgehenden Funktionsmuster sollen im späteren Verlauf in Verbundprojekten mit regionalen Unternehmen zu Prototypen weiterentwickelt werden. Das Anwendungszentrum wird nun über mehrere Jahre in zwei Umsetzungsphasen und an zwei Standorten realisiert werden. In Umsetzungsphase 1 soll das Interim Anwendungszentrum entstehen. Diese erste Phase umfasst die Erweiterung der Ausstattung der Infrastruktur, die nach Baufertigstellung auch in der Umsetzungsphase 2 Verwendung finden soll. Umsetzungsphase 2 beinhaltet den Neubau der Versuchshallen. Nach Fertigstellung sollen Teile der Ausstattung in den Neubau umziehen.

„Besonders hervorzuheben ist, dass die regionale maritime Wirtschaft bereits die neuen Chancen der Wasserstoffwirtschaft aufgenommen hat und plant, aktiv mitzuarbeiten. Hier sind wir bereits in intensiven Gesprächen, um weitere Verbundforschungsvorhaben zwischen der Wirtschaft und der Wissenschaft voranzubringen. Wirtschaftsnahe Forschung und Entwicklung stärkt die heimische Wirtschaft und schafft zukunftssichere Arbeitsplätze, deshalb unterstützen wir die wissenschaftlichen Einrichtungen und die Unternehmen des Landes, hier gemeinsam weiter Vorhaben zu entwickeln“, sagte Meyer.

In der Förderperiode 2014 – 2020 standen Mecklenburg-Vorpommern aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die Förderung der wirtschaftsnahen Forschung insgesamt 218 Millionen Euro zur Verfügung. In der aktuellen Förderperiode (2021 – 2027) sind es insgesamt 266 Millionen Euro. Davon werden im Rahmen der aktuellen FuEuI-Richtlinie insgesamt 134 Millionen Euro für die einzelbetriebliche FuE-Förderung und etwa 102 Millionen Euro für die Verbundforschungsförderung eingesetzt.

Im Zeitraum 2015 – 2023 wurden damit im Rahmen der geltenden FuEuI-Richtlinie Zuschüsse von insgesamt 207,3 Millionen Euro für 662 Vorhaben bewilligt. Auf die Forschungseinrichtungen des Landes entfielen davon Zuschüsse in Höhe von 73,9 Millionen Euro für 182 Projekte.

Die Gesamtinvestition für das Anwendungszentrum beträgt rund 9,9 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium plant bei Vorlage aller Unterlagen eine Förderung in Höhe von 9,9 Millionen Euro aus Landesmitteln.

Die Forschungsschwerpunkte des Fraunhofer Instituts für Großstrukturen in der Produktionstechnik bilden ingenieurtechnische Aufgabenstellungen aus maritimen und anderen Bereichen der Industrie. Die wissenschaftlichen Kompetenzen umfassen Fertigungstechnik, Automatisierungstechnik, Organisationstechnik sowie Funktionsmusterbau, Messtechnik und Prüftechnik unter anderem für die Geschäftsfelder Schiffbau und Offshore, Bauwesen, Stahlbau sowie Flugzeug- und Schienenfahrzeugbau.

Als neuen Schwerpunkt ist mit dem Anwendungszentrum Wasserstoff und der Kooperation mit dem Lehrstuhl für Kolbenmaschinen und Verbrennungsmotoren der Universität Rostock jetzt das Thema maritime Antriebstechnik in das Portfolio aufgenommen worden. Derzeit sind rund 160 wissenschaftliche und technische Mitarbeitende am Institut beschäftigt, dazu kommen etwa 120 wissenschaftliche Hilfskräfte.

Handwerkerbildungszentrum wird modernisiert

Meyer: Handwerker-Nachwuchs und Fachkräfte angemessen auf kommende Aufgaben vorbereiten

Rostock – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat heute der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern für die Ausstattung des Handwerkerbildungszentrums (HBZ) in Rostock einen Fördermittelbescheid übergeben.

„Die Berufsbildungszentren der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern in Rostock und Neustrelitz bieten ein vielseitiges Lehrgangsangebot für Meister, Gesellen, Auszubildende sowie Fach- und Führungskräfte des Handwerks. Um das hohe Niveau der Wissensvermittlung aufrecht zu erhalten, ist es notwendig, dass regelmäßig in die Ausstattung investiert wird. Nur so gelingt es, junge Menschen in der Lehre und die bereits ausgebildeten Fachkräfte für kommende Aufgaben im Handwerk angemessen vorzubereiten. Dabei unterstützen wir die Handwerkskammer“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Handwerkskammer beabsichtigt, die Bestandsgebäude am Bildungszentrum in Rostock zu modernisieren und einen Neubau für die Karosseriebauwerkstatt auf dem Gelände durchzuführen. Das Handwerkerbildungszentrum teilt den Standort mit der Verwaltung der Handwerkskammer. In 26 Übungseinheiten werden dort die überbetriebliche Ausbildung der Auszubildenden sowie Fort- und Weiterbildungskurse angeboten. Das am Standort integrierte Internat verfügt über 38 Einzel- und 36 Doppelzimmer.

„Mit den Zuwendungsbescheiden von Bund und Land hat die Handwerkskammer jetzt Planungssicherheit für die Umsetzung des Bau- und Ausstattungsvorhabens im Handwerkerbildungszentrum in Rostock. Mit der Förderung werden die Werkstätten und Unterrichtsräume modernisiert, so dass vor allem die Auszubildenden und künftigen Meisterschüler in einem modernen Lernumfeld u.a. neueste, zukunftsorientierte Techniken und Technologien praxisnah erlernen.

Aufgrund steigender Lehrlingszahlen ist zudem ein Neubau einer multifunktionalen Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerwerkstatt geplant. Die Bildungsteilnehmer aus dem Handwerk erhalten somit ein innovatives und mit neuester Technik ausgestattetes Bildungszentrum zur Sicherung der hohen Qualität in der Aus- und Weiterbildung. Es trägt damit maßgeblich zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Handwerksbetriebe bei“, sagte der Präsident der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern Axel Hochschild.

Die Gesamtinvestition beträgt 21 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von 5,9 Millionen Euro.

Besuch in Frankreich

Schwesig: Deutschland und Frankreich verbindet eine sehr enge Freundschaft

Paris – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ist heute bei ihrem Paris-Besuch als Bundesratspräsidentin vom französischen Senatspräsidenten Gérard Larcher im Palais du Luxembourg empfangen worden. Nach einem Gespräch mit Präsident Larcher und weiteren Senatorinnen und Senatoren verfolgte Schwesig auf der Ehrentribüne eine Sitzung des französischen Senats.

 „Deutschland und Frankreich verbindet eine enge Freundschaft. Es ist uns wichtig, dass die beiden Länder eng beieinander bleiben“, erklärte Schwesig im Anschluss an den Besuch.

„Wir waren uns einig, dass eine Stärke der deutsch-französischen Partnerschaft die Zusammenarbeit der Regionen und Kommunen ist. Allen Bundesländern ist die Zusammenarbeit mit Frankreich wichtig“, sagte Schweig weiter.

„Der Bundesrat und der Senat arbeiten eng zusammen. Ich habe Präsident Larcher deshalb eingeladen, am 7. September eine Rede beim Festakt zur Erinnerung an die erste Bundesratssitzung vor 75 Jahren zu halten. Im September kommen die Europaausschüsse, im Oktober die Deutsch-Französischen Freundschaftsgruppen von Bundesrat und Senat zusammen. Das zeigt, dass es einen engen Austausch gibt.“

Die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich könne in den nächsten Jahren noch weiter ausgebaut werden. „Ich würde mir wünschen, dass wir die hervorragende Zusammenarbeit des deutsch-französischen Jugendwerks noch stärker nutzen. Beide Seiten haben ein Interesse am Ausbau der Beziehungen zwischen Frankreich und den ostdeutschen Bundesländern“, so Schwesig.

Förderung für den VHS-Landesverband

Oldenburg: Volkshochschulen fördern das lebenslange Lernen und das gesellschaftliche Miteinander

Schwerin – Das Land unterstützt in diesem Jahr die Arbeit des Volkshochschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern mit 387.000 Euro. Er erhält die Zuwendung auf Grundlage des Weiterbildungsförderungsgesetzes, damit er seine Aufgaben erfüllen kann. Neben den öffentlichen Zuwendungen finanziert sich der VHS-Verband durch Mitgliedsbeiträge der Kommunen und anteilig aus den Teilnahmegebühren der einzelnen Volskhochschulen.

„Die Volkshochschulen in unseren Städten und Landkreisen haben eine bedeutende Rolle“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Als Bildungsstätte fördern sie das lebenslange Lernen und das gesellschaftliche Miteinander. Die Volkshochschulen benötigen eine übergeordnete Stelle, die sich für sie einsetzt, Kooperationen fördert und einrichtungsübergreifende Entwicklungen anstößt. Ich denke hier beispielsweise an Angebote zur Alphabetisierung und Grundbildung oder an Projekte zu digitalen Lernformen. Deswegen unterstützt das Land auch in diesem Jahr die wichtige Arbeit des VHS-Verbandes“, so Oldenburg.

Der Volkshochschulverband ist der Fach- und Interessenverband der kommunalen Träger der Volkshochschulen in Mecklenburg-Vorpommern. Er unterstützt die Einrichtungen, Bildungsangebote zu entwickeln und zu unterbreiten. Darüber hinaus bildet er Leitungen, haupt- und nebenberuflich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volkshochschulen fort und begleitet die Vorbereitung und Durchführung von Sprachprüfungen und Prüfungen zum Erlangen von Schulabschlüssen wie der Berufsreife und der Mittleren Reife.

Zusätzlich kann der VHS-Verband eine Förderung für Projekte erhalten. Im vergangnen Jahr hat das Land dem Verband 99.989 Euro für das Projekt „Digitale Barrierefreiheit, digitale Chancen – digital transformierte Volkshochschulen“ zur Verfügung gestellt. Dabei geht es um Angebote für Einwohnerinnen und Einwohner, die noch an den Anfängen im Umgang mit digitalen Medien stehen. Diese Angebote richten sich in hohem Maße an ältere Menschen.

Datenschutz und Kinderschutz

Drese: Datenschutz darf kein Hindernis im Kinderschutz sein / Sozialministerium veröffentlicht umfangreiche Handreichung

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese stellte am heute gemeinsam mit dem Kinderschutz-Experten Hans Leitner die Handreichung: „Datenschutz – (k)ein Hindernis im Kinderschutz(!)?“ in der Landespressekonferenz vor. Die Publikation erörtert bundesweit erstmals in diesem Umfang, wann Datenschutz im Kinderschutz zu berücksichtigen ist und wann er hinter gesetzlichen Regelungen zurücktritt.

„Kinderschutz hat viele Dimensionen. Die Sicherheit im Kinderschutzhandeln setzt auch Kenntnisse im Umgang mit personenbezogenen Daten und Vorschriften voraus. Oft geht es um besonders sensible Informationen“, machte Drese deutlich.

Auf knapp 300 Seiten behandelt die Handreichung unter anderem das Datenschutz-System, die verfassungsgesetzlichen und landesrechtlichen Grundlagen bzw. Vorschriften sowie die Betroffenenrechte.

„Für Fachkräfte der Jugendhilfe und ihre Kooperationspartner ist es wichtig zu wissen, auf welcher Grundlage Entscheidungen im Kinderschutz getroffen werden und wie sich das Verhältnis zwischen Datenschutz und Vertrauensschutz gestaltet“, so Drese. Oft müssten die Mitarbeitenden in Einzelfällen abwägen, wann Informationen weitergegeben dürfen oder sogar müssen oder eben nicht. „Viele Akteure, die in Ausübung ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen kommen, sind unsicher und haben Sorge, etwas falsch zu machen“, erklärte Drese.

Deshalb habe das Sozialministerium auch mit Blick auf Kinderschutzfälle entschlossen, eine praktische, gut lesbare Arbeitshilfe im Umgang mit dem Datenschutz im Kinderschutz zu entwickeln, betonte die Ministerin.

Hans Leitner von der Start gGmbH, einer der Autoren der Handreichung und Mitinitiator des Bündnisses Kinderschutz Mecklenburg-Vorpommern sowie Leiter der Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg, veranschaulichte die Herausforderungen für die Praxis: „Im Jahr 2022 erreichten die acht Jugendämter im Land mehr als 5.000 Gefährdungsmeldungen. In allen Fällen mussten durch die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter Verdachtsmomente überprüft, Einschätzungen vorgenommen und in über 1.500 Fällen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen eingeleitet werden.

Dies war in jedem Fall mit der Abwägung verbunden, inwieweit Persönlichkeitsrechte Dritter zum Wohle eines Kindes im erlaubten Maße einzuschränken gewesen sind. Hier sind im Sinne unserer Handlungsempfehlung Kompetenz und Handlungssicherheit gefragt.“

Die Handreichung orientiere sich explizit an Fällen aus der Praxis und biete somit ein umfassendes Nachschlagewerk nicht nur für die Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe, so Leitner.

Drese führte darüber hinaus aus, dass das Land in den vergangenen Jahren zusammen mit Organisationen, Einrichtungen und Fachkräften zahlreiche Maßnahmen ergriffen hat, um den Kinderschutz in MV zu verbessern.

„Wir haben mehrere präventive Programme, Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche und Vernetzungsmöglichkeiten für die verschiedenen Akteure etabliert“, machte Drese deutlich. Die Ministerin verwies unter anderem auf das Bündnis Kinderschutz, die Landesprogramme Frühe Hilfen und Familienhebammen, die Kinderschutzhotline, die Kontaktstelle Kinderschutz sowie die Kinder- und Jugendschutzkonferenz, die in der kommenden Woche bereits zum 17. Mal am 15. Mai 2024 in Güstrow stattfinden wird.

Drese kündigte zudem an, das Mecklenburg-Vorpommern ein eigenes Kinderschutzgesetz plane. „Wir wollen in MV beim Thema Kinderschutz eine Spitzenrolle im Bundesvergleich einnehmen. Von diesem Kinderschutzgesetz soll ein weiterer spürbarer Impuls für den besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen ausgehen“, hob Drese hervor. Hierzu habe bereits ein umfangreicher fachübergreifender Dialogprozess stattgefunden.

Der Auftrag zur Entwicklung der Handreichung „Datenschutz – (k)ein Hindernis im Kinderschutz(!)?“ geht auf eine Empfehlung der „Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) Kinderschutz“ zurück. Die Arbeitsgruppe hatte sich nach Kinderschutzfällen zur Verbesserung des Kindesschutzes gebildet.

Über die Broschüre „Datenschutz – (k)ein Hindernis im Kinderschutz(!)?“ hinaus wurden auch kurze Lehrvideos zum Thema erstellt, die für Ausbildung-, Schulungs- und Belehrungszwecke eingesetzt werden können. Die Handreichung wird daher nicht nur allen tätigen Fachkräften im Kinderschutz zugänglich sein, sondern auch allen Akteuren, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt sind.